Zustiften heißt Gutes Tun!
Im Gegensatz zu einer Spende sind Mittel, die zugestiftet werden, von der empfangenen Stiftung nicht zeitnah zu verwenden. Denn bei der Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen der
HACKENBERG & GREEF STIFTUNG dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger
verfolgen.
Erhaltene Spenden werden grundsätzlich von der Stiftung innerhalb der folgenden 18 Monate zeitnah für Projektförderungen vergeben.
Ein Engagement für einen "guten Zweck" kann mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden sein.
Steuerliche Vorteile:
Spenden bis 200 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug der Bank steuerlich geltend machen. Erst ab einer Spendenhöhe von 200,01 Euro ist die Vorlage einer amtlichen
Spendenquittung erforderlich.
Die Höchstgrenze für den Spendenabzug beträgt 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte.
Der Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen in das Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen beträgt eine Million Euro und gilt auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr.
Dieser Betrag kann über 10 Jahre verteilt abgesetzt werden.
Die Stiftung ist von der Körperschafts-, Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit, das gestiftete Vermögen geht also ohne Abzüge in die Stiftung.
Bitte geben Sie bei einer Spende/Zuwendung über 200 Euro Ihre komplette Adresse an. Sie erhalten eine Spendenbestätigung über den steuerlich abzugsfähigen Spendenbetrag.
Bankverbindung:
Konto 299 70 70, BLZ 330 400 01 Commerzbank Wuppertal
IBAN: DE 27 3304 0001 0299 7070 00, BIC: COBADEFFXXX